Mobile Schmuckdesigner die nur in Zelten arbeiteten. Alle Verkäufe finden über Bankomat statt.
Hendlbrater mit 15 Ständen, Temperatur und Kondenswasser ein Problem
In diesem Artikel wollen wir auf verschiedene Kritikpunkte der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingehen.
Generelle Stimmung zur Registrierkassenpflicht
Da wir in den letzten Monaten sehr viel mit (betroffenen) Kunden zu tun hatten, wollten wir hier einen generelles Fazit unserer Erfahrungen ziehen.
Die Registrierkassenpflicht wurde eingeführt da sich die Regierung damals Mehreinnahmen von über 900 Millionen Euro erhofft hat. Hier war das Ziel Umsatzsteuerhinterziehung zu eliminieren.
Dieses Gesetz wurde verabschiedet um die Verringerung der Lohnsteuerabgaben zu ermöglichen. Also kurz gesagt gibt es die Registrierkassenpflicht damit die Lohnsteuerabgaben reduziert werden konnten.
Manche Kritiker meinen an dieser Stelle: „Aber warum auf die Kosten der Kleinunternehmen?“
Das ist Blödsinn! Die Registrierkassenpflicht ist eine Methode um Schwarzgeld im Bargeldverkehr zu eliminieren. Es gibt also keine zusätzliche finanzielle Steuerlast für den Unternehmer.
Aber! Natürlich ist die Last bei der Anschaffung und Betrieb der elektronischen Registrierkassen und die Tatsache dass es den organisatorischen Ablauf verkompliziert.
Grundsätzlich haben wir das Gefühl das die meisten Personen und Unternehmen kein Problem mit der Registrierkassenpflicht selbst haben sondern mit der Umsetzung.
Unglückliche Sonderfälle der Registrierkassenpflicht
In der Presse wurde von 3 unglückliche Sonderfälle berichtet. Aber machen Sie sich selbst ein Bild davon:
Fall 1: Die Einmalzahlung
Ein Tischlerbetrieb hat letztes Jahr einen außergewöhnlichen Kunden gehabt. Er stand nämlich im Geschäftslokal des Tischlerbetriebes und wollte nach erledigter Arbeit bezahlen. Der Betrag hatte damals 15.000€ ausgemacht. Die Rechnung wurde erstellt und markiert mit „wurde bar bezahlt“.
Der Inhaber der Tischlerei meinte dass dies nur sehr selten vorkommt. Im letzten Geschäftsjahr sogar nur ein einziges Mal. Trotzdem ist dieser Betrieb aufgrund dieser Rechnung Registrierkassenpflichtig.
Fall 2: Der Hendlbrater
Ein Hendlbrater mit mehreren mobilen Ständen steht vor einem Problem in der Umsetzung der Registrierkassenpflicht. Aufgrund der großen Hitze und dem Kondenswasser überleben technische Geräte nicht. Man kann sich selbst ein ganz gutes Bild machen wie schwierig es ist, in einem sehr kleinen Hendlbrat-Anhänger nun auch noch eine überlebensfähige Registrierkasse umzusetzen.
Fall 3: Die Schmuckverkäuferin
Eine besondere Schmuck-Verkäuferin hat es auch hart getroffen. Diese ist hauptsächlich auf Messen und Veranstaltungen unterwegs und lässt schon seit Jahren per Bankomat- und Kreditkarte bezahlen. Ihre Bargeldeinnahmen sind verschwindend gering. Nur mit den Bargeldeinnahmen würde Sie nicht in die Registrierkassenpflicht fallen. Da aber Bankomat- und Kreditkartenzahlen zur Bemessung der Bareinnahmen hinzugezogen wird, muss sich die Dame eine mobile Registrierkassenlösung anschaffen. Sie hat dafür kein Verständnis da alle Zahlungen über Bankomat- und Kreditkarte ja heute schon nachvollziehbar und belegbar sind.
Registrierkassenpflicht Kritik – Unser Fazit
Die Registrierkassenpflicht an sich ist eine gute Sache. Manche Situationen von Unternehmer sind natürlich unglücklich. Die Einführung so einer Pflicht ist natürlich nicht einfach umzusetzen.
Was meinen Sie zur Registrierkassenpflicht? Schreiben Sie uns ihre Meinung als Kommentar: