Die Registrierkassenpflicht soll nun gelockert werden. Einige Grenzen könnten sich nun verändern.
Mit der Registrierkassenpflicht hat sich der Staat mehr als 900 Millionen an Mehreinnahmen erwartet. Die Senkung der Lohnsteuer sollte mit dieser Maßnahme schließlich finanziert werden. Dem Durchschnittsverdiener bleiben 75,00€ mehr pro Monat übrig. Manche behaupten allerdings, dies sei nur „Auf Kosten des Kleinunternehmers“ möglich.
Die Registrierkassenpflicht ist für Unternehmen über 15.000€ verpflichtend. Einige Unternehmen mussten deswegen zusperren. Aber warum? Die Kosten für eine Registrierkasse von rund 500€ können es wohl nicht sein. Diese Investition ist sicher nicht angenehm, sollte aber ein Unternehmen nicht zum Zusperren zwingen.
Manche Unternehmen mussten aus wirtschaftlichen Gründen den einen oder anderen Beleg oder Leistungen schwarz verrechnen. Ein Haarschnitt mal da, oder einen Spritzer mal da. Diese Unternehmen machen dies aber meist nicht freiwillig. Sie mussten so arbeiten, um zu überleben.
Die Registrierkassenpflicht hat diesen Unternehmen dann aber den Todesstoß versetzt. Ob Belege schwarz zu kassieren, um zu überleben, nun ein Kavaliersdelikt ist, wollen wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Fakt ist, dass die meisten dieser Unternehmer nicht mit dem Ferrari nach Hause fahren. Kein Unternehmer ist gerne unehrlich. (Ausnahmen gibt es natürlich auch)
Registrierkassenpflicht – neue Grenzen
Die Registrierkassenpflicht wird gelockert. Konkret geht es um drei Grenzen, die erhöht werden sollen.
- Die Umsatzgrenze soll von 15.000 auf 30.000 erhöht werden.
- Gemeinnützige Vereine sollen befreit werden.
- Die Befreiung von der Registrierkassenpflicht für Feste soll von 48 Stunden auf 72 Stunden erhöht werden.
Wann diese Entscheidung getroffen und fixiert werden soll ist noch ungewiss. Viele Vereine atmen aber schon auf und hoffen auf diese Änderung.
Für die meisten Unternehmer wird sich hier aber nichts ändern. Bei 30.000 Jahresumsatz dürften sie nicht mehr als 2.500 € Umsatz pro Monat haben. Damit werden sich die meisten Unternehmen nicht führen lassen. Vielleicht trifft es die eine oder andere Einzelunternehmerin dann nicht mehr.
Werden die Registrierkassen dieser Unternehmer dann zurückgenommen?
Nein. Kaum ein Hersteller wird das System an dieser Stelle zurücknehmen. Hier kann dann nur versucht werden, die Registrierkasse weiterzuverkaufen.
Wir werden Ihnen natürlich zeitnahe berichten, wenn es wieder Änderungen im Bereich der Registrierkassenpflicht gibt.