Seit dem 01.01.2016 gilt die Belegerteilungspflicht für österreichische Unternehmen . Welche Kassenlösungen haben sich durchgesetzt ? Gab es schon die ersten Kontrollen von Betrieben ?
Ein turbulentes Jahr 2015 ging zu Ende. Wie erwartet war die Nachfrage nach Registrierkassenlösung in den Monaten November und Dezember außergewöhnlich hoch. Duzende Registrierkassenlösungen konnten wir ausliefern und haben sehr positives und tolles Feedback für unseren Registrierkassenlösung, den OrderBox erhalten.
Die Entwicklung unserer Registrierkassenlösung
Das Geheimnis unserer Registrierkassenlösung war der enge Kontakt mit anderen Unternehmer. Von Anfang an haben wir die Anforderungen der Betriebe (soweit damals Ihnen selbst bekannt war) eingeholt und hinterfragt. Auf Basis dieser Informationen haben wir mit der Entwicklung unserer Lösung begonnen.
„Wir wollten eine einfache und günstige Registrierkassenlösung entwickeln. Das ist uns auch ziemlich gut gelungen.“ – Günter Handl, Geschäftsführer Dextra Data Solutions
Nach der Entwicklung wurde unsere Registrierkassenlösung von freiwilligen Unternehmern getestet. Das Feedback war sehr positiv und Verbesserungsvorschläge wurden eingearbeitet.
Was sich die Unternehmen von unser Registrierkasse gewünscht haben (Auszug):
- Einfach & leicht zu verstehen
- Mit verschiedenen Geräten verwendbar (z.b.: Notebook, Handy, Tablet, usw.)
- eine mobil verwendbare Registrierkasse
- uvm.
Mobile Registrierkasse war ein Verkaufsschlager
Unsere mobile Registrierkasse war sehr beliebt. Jeder Kunde konnte seine bestehenden Geräte wie Handys oder Tablets zur Bedienung der Kassenlösung verwenden. Mit unserem Mobil-Paket erhält man den mobilen Bon Drucker und einen Akku dazu. Damit können Sie mobil und jederzeit eine Rechnung ausdrucken.
Dieses Paket hat sich als sehr beliebt für viele Unternehmer herausgestellt.
Die Schlagzeilen sind aber erschreckend
Jedes zweite Unternehmen in Niederösterreich haben sich noch nicht für eine Registrierkassenlösung entschieden. (der vollständige Bericht ist hier zu lesen) Unzählige Messetermine werden im Jänner zumindest noch durchgeführt.
Viele Unternehmen melden schon Lieferengpässe bei Ihren Registrierkassenlösungen. Wir raten Ihnen nicht zu lange Ihre Entscheidung heraus zu zögern. Grundsätzlich gibt es auch eine zweite Frist, nämlich der 30.06.2016.
Hat man ab den 31.03.2016 nämlich keine Registrierkasse aber einen beweisbaren Grund dafür, bleibt man auch straffrei. (Kann aber trotzdem geschätzt werden) Beweisbare Gründe sind Lieferschwierigkeiten oder ein Einschulungstermin der Registrierkasse in naher Zukunft. In beiden Fällen sollten Sie dies schriftlich einfordern.
Die Toleranz ab den 31.03.2016 wird allerdings nicht sehr hoch sein. Dann hatte man nämlich über 12 Monate Zeit eine Registrierkasse anzuschaffen. Ob man will oder nicht.
Gab es bereits Kontrollen bei unseren Kunden?
Einiger unserer Kunden waren am Samstag (erster Arbeitstag in diesem Jahr) bereits aktiv. Ein wenig angespannt waren wir dann doch.
Wird es Kontrollen geben? Auf was werden die Kontrolleure achten?
Passiert ist am Ende des Tages unseres Wissens nach nichts. Keiner unserer Kunden wurden kontrolliert.
Es wird nun auch nicht so schnell gehen. Wie angekündigt wird es bis zum 31.03.2016 keine strafrechtliche Verfolgung bei Nicht-Einhaltung der Belegerteilungspflicht geben.
Wir warnen nur vor folgender Überlegung. Das nicht Vorhandensein einer Registrierkasse wird nicht bestraft. Das Finanzamt kann aber die Einnahmen des Betriebes schätzen. Steuernachzahlungen waren noch nicht etwas Angenehmes.
Wir bleiben gespannt und werden natürlich von den ersten Kontrollen und Neuigkeiten zur Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht in diesem Blog berichten.