Die Registrierkassen- und Belegpflicht betrifft nahezu alle Unternehmer welche Bargeld (inkl. Bankomat und Kreditkare) als Zahlungsmittel akzeptieren. Wir zeigen in diesem Artikel mit wie viel Budget sie kalkulieren müssen.
Kleine & günstige Registrierkassen in Österreich
Wie viel Geld muss ich für den Kauf einer Registrierkasse einkalkulieren? Es gibt mehrere Faktoren die eine Kassenlösung teuer oder billig macht. Wir haben Ihnen die interessantesten Fragestellung für Ihren Betrieb in diesem Blogartikel zusammengestellt: Registrierkassen Angebot – Auf was Sie achten müssen bei der Auswahl Ihres Anbieters.
Aber mit wie viel Budget muss man rechnen?
Stellen wir uns einen Blumenladen mit einem Geschäftslokal vor. Hier wird 1 Kassa benötigt.
Die durchschnittlichen Kosten für so einen Kunden liegen bei 1000,00€ exkl. MwSt.
(Hier ein Beispiel für unsere Produktpakete: Paketpreise | Dextra Data Solutions (dextra-data.at))
Die Förderung für Registrierkassen liegt bei 200,00€ die als Prämie beim Jahresausgleich geltend gemacht werden kann.
Vorteile einer Registrierkasse:
Ab den 01.01.2016 gilt eine Belegs-Pflicht. Jeder Kunde muss einen Beleg ausgestellt bekommen. Ein gutes Kassensystem kann beim Erstellen von Belegen sehr viel Zeit sparen. Einer der wichtigsten und unterschätztesten Komponenten ist die Software der Kassa selbst.
Per Knopf -> Abrechnung erledigt. Automatisierung ist ein weiterer Vorteil für viele Unternehmer eines Kassensystems.
Kritik Registrierkassenpflicht
Über die Registrierkassenpflicht wird heiß diskutiert. Betriebe die bis dato nur überleben konnten, da der ein oder andere Beleg vergessen wurde zu buchen, haben nun ein Problem. Viele werden Ihr Unternehmen schließen müssen und für andere wird es sehr schwer.
Der Ursprung der Registrierkassenpflicht war der Gedanke Schwarzgeld und Steuerbetrug entgegenzuwirken. Auch die Belegs-Pflicht gibt es bereits seit Jahren. Also alles nichts neues.
Die Tatsache das Unternehmen nun gezwungen werden eine Registrierkasse zu kaufen, hätte man vielleicht eleganter umsetzen können oder höher fördern können.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung / Fristen der Registrierkassenpflicht
Die Konsequenz zur Nicht-Einhaltung der Registrierkassen- und Belegs-Pflicht sind nicht zu unterschätzen.
Ab den 01.01.2015 ist zwingend eine Registrierkasse zur Einzelerfassung der Barumsätze zu verwenden. (Über 15.000€ Jahresumsatz und Bar Umsätze die 7500€ überschreiten)
Bis 31.03.2016 wird es keine finanzstrafrechtliche Verfolgung oder Bestrafung geben. Achtung! Das Finanzamt wird Sie nicht strafen, aber die Umsätze schätzen. Hier können Steuernachzahlungen resultieren.
Bis 30.06.2016 wird es keine finanzstrafrechtliche Verfolgung oder Bestrafung geben, wenn es einen guten Grund für das Nicht-Vorhandensein gibt. (Geräte nicht lieferbar, Einschulung noch nicht stattgefunden, usw.) Achtung! Auch hier können statt einer Strafe die Umsätze geschätzt werden, was wiederrum zu einer Steuernachzahlung führen kann.
Bei vorsätzlichen Verletzung der Registrierkassenpflicht kann eine Strafe von bis zu 5.000€ (inklusive Umsatzschätzung) erhoben werden.
Bei Manipulation der Registrierkasse eine Geldstrafe von bis zu 25.000€