Es ist in aller Munde, die Registrierkassen Pflicht in ganz Österreich. Doch muss man bei diesem Thema alle Kosten und vor allem die Initialkosten selber tragen oder gibt es für diese Neuerung auch möglicherweise etwaige Registrierkassen Förderungen seitens des Bundesministerium für Finanzen?
Auch hier hat sich das Österreichische Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) etwas überlegt und unterstützt hier die Unternehmer die vor dieser Investition bzw. Umrüstung stehen.
Mit welcher Registrierkassen Förderung ist aktuell zu rechnen
Zum aktuellen Stand 26.11.2015 kann man beim BMF Österreich eine Registrierkassen Förderung von bis zu 200€ ansuchen. In der Regel sind werden diese 200€ umgehend und voll gefördert. Sicher in den Ohren des einen oder anderen Gewerbetreibenden nur ein Tropfen auf dem heißen Stein aber man sollte allgemein froh sein, dass es hier überhaupt zu einer Förderung kommt.
Glücklicherweise steht einem das Bundesministerium für Finanzen auch telefonisch zur Verfügung, wenn man Fragen betreffend den Registrierkassen Förderantrag E108C hat. Dieser ist auf dem ersten Blick nämlich nicht ganz verständlich formuliert, aber das machen die Damen und Herren die telefonisch zu Verfügung stehenden wieder durch ihre Beratung gut und geben auch zusätzlich weitere kleine Tipps.
Der einzige kleine Haken liegt darin, dass bereits bestehende Registrierkassen System bzw. das Richtlinienentsprechende Adaptieren an die EU Richtlinien nicht förderungswürdig ist.
Sicherlich stößt diese Tatsache dem ein oder anderem auf, da man hier natürlich in Frage stellen kann ob das etwas mit Fairness zu tun hat aber es lässt sich durchaus zusätzlich festhalten und dass ist auch der Letztstand des BMF Österreich, dass es betreffend die Förderungen noch Erweiterungen geben kann. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt diese Förderung bei nur 200€. Dies kann sich jedoch auch noch künftig deutlich erhöhen.
Wie kommt man zur Registrierkassen Förderung?
Die Einreichungen für diese Förderungen sind einerseits erst ab dem 01.Jänner 2016 möglich und anderseits ist zu beachten, dass die getroffenen Investitionen bis zum 01.Jänner 2017 werden müssen um Förderungswürdig zu sein.
Wir empfehlen daher die Initialförderung von 200€ bereits Anfang 2016 zu tätigen und dann empfehlen wir, sich quartalsweise beim BMF Österreich schlau zu machen ob es schon Neuerungen bzw. Erweiterungen der Registrierkassen Förderungen möglich sind.
Aktuell ist auf der Website der letztstand von 13.10.2015 vermerkt und zusätzlich gibt es seitens des Bundesministerium die Information, dass der Förderungsantrag erweitert wird.
Kann man die Registrierkasse steuerlich abschreiben?
Selbstverständlich ist auch die Registrierkasse als betriebliche Ausgabe zu betrachten und diese ist somit steuerlich umgehend absetzbar. Wie Sie mit den Initialaufwänden und den monatlichen Aufwänden am idealsten umgehen, dazu beraten Sie sich am besten mit ihrem Steuerberater.
Der riesen Vorteil seitens des BMF liegt darin, dass man alle entstandenen Aufwände umgehend geltend machen kann und diese nicht über mehrere Jahre aufteilen muss. Für den ein oder anderen Unternehmer sicher attraktiv.
Dieser ist einerseits bestens in der Materie involviert, weiß möglicherweise auch durch andere Klienten welche Tricks und Tipps es zu beachten gibt und kann Sie daher ideal beraten.